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Reisegarantie


Der SwissAfrican Schutzschild
Wer bei uns bucht, kann sich viel Ärger ersparen.

Ihre Buchung ist gesetzlich geschützt und Sie bekommen unser grosses Knowhow gratis dazu, denn unsere Preise sind oft einiges tiefer, als wenn Sie direkt buchen würden oder bei einem anderen Anbieter. Und noch etwas: Wir waren fast überall vor Ort und können im Normalfall schnell und direkt Auskunft geben.


Armageddon - Garantiefonds der Schweizer Reisebranche
Der Garantiefonds springt dann ein, wenn ein Reisebüro Konkurs geht. Wir sind Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Die von Ihnen im Zusammenhang mit Ihrer Buchung einbezahlten Beträge sind gemäss Bundesgesetz über die Organisation und Durchführung von Pauschalreisen sichergestellt. Ausserdem sind wir im Besitz einer Veranstalterhaftpflichtversicherung gemäss dem Bundesgesetz für Pauschalreisen.
Reisegarantie

Was passiert, wenn es an der Destination Einreisebeschränkungen gibt?
Alle Buchungen werden von uns 30 Tage vor dem Reisedatum evaluiert. Falls zu diesem Zeitpunkt Einreisebeschränkungen an der Destination bestehen, wird die Reise durch uns storniert. Alle bereits gemachten Zahlungen werden rückerstattet unter Einbehalt von nicht erstattbaren Gebühren wie beispielsweise den Permits für Gorilla- und Schimpansentrekking oder Brokergebühren für Flugtickets.

Alternativ besteht in solchen Härtefällen die Möglichkeit, unter Absprache mit den Anbietern vor Ort, die Reise auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Gerne beraten wir Sie dazu.

Was gilt als Einreisebeschränkung?
Die Einreise in das Zielland ist überhaupt nicht möglich, weil die Destination eine Einreise verweigert. Oder die Flugverbindungen an die Destination fallen allesamt aus. Oder die Destination führt bei Einreise eine Quarantäne > 24h ein (Warten auf ein Testresultat ausgenommen). Oder die Schweizerischen Behörden sprechen für das Reiseziel eine offizielle Reisewarnung aus.

Was passiert, wenn Sie die Reise selber stornieren müssen?
Bei einer Stornierung der Reise durch Sie gelten unsere AGBs. Sie finden unsere AGB unter diesem Link. Der Grund Ihrer Absage kann Sie dazu berechtigen, bei Ihrer Reiseversicherung den Schaden anzumelden. Dies ist mit der Versicherung im einzelnen durch Sie abzuklären. Wir erstellen eine Stornoabrechnung, die zusammen mit der Originalrechnung an die Versicherung eingereicht werden kann.

Brauchen Sie eine Reiseversicherung?
Für alle unsere Reisen brauchen unsere Gäste eine vollumfängliche Reiseversicherung, die Annullation und natürlich Kosten bei Unfällen / Krankheiten / Spitalaufenthalt während der Reise deckt. Die Annullationsversicherung deckt Erkrankungen vor dem Reiseantritt ab.

Der Abschluss einer guten Reiseversicherung obliegt den Reisenden.

Einreisebestimmungen am Zielland
Die Einreisebestimmungen für die besuchten Länder müssen von allen Reisenden eingehalten werden. Wir machen Sie zum Zeitpunkt der Buchung auf die geltenden Bestimmungen aufmerksam. Für die Einreise kann beispielsweise ein Visum verlangt werden, oder eine Impfung gegen Gelbfieber oder andere Krankheiten.

Einreisebestimmungen können sich zwischen dem Buchungszeitpunkt und der eigentlichen Reise ändern. Neue Bestimmungen müssen akzeptiert werden, solange mit vernünftigem Aufwand Abhilfe geschaffen werden kann.


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